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   VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274   

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https://dejure.org/2010,69082
VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274 (https://dejure.org/2010,69082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2010 - 13 S 10.2274 (https://dejure.org/2010,69082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2010 - 13 S 10.2274 (https://dejure.org/2010,69082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Flurbereinigung; Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 25.08.2010 - 13 S 10.1183

    Flurbereinigung; Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. August 2010 (Az. 13 S 10.1183) das Ablehnungsgesuch gegen das rechtskundige Mitglied des Spruchausschusses bei dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, RD L., zurückgewiesen.

    Diesbezüglich enthält das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin vom 5. Januar 2010 (Az. 13 S 10.1183) keine Einwände, so dass eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht veranlasst war.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
    Es sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/409).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass wesentliches tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/146).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
    Ein Verstoß liegt auch vor, wenn das Gericht den Prozessparteien nicht gleichermaßen die Möglichkeit eingeräumt hat, alles Entscheidungserhebliche vorzutragen und prozessual Erforderliche geltend zu machen, und infolge dessen die Waffengleichheit der Parteien nicht gewahrt ist (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/140).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Berufungsverwerfung ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
    Art. 103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn die Entscheidung willkürlich oder offenkundig unrichtig ist (BVerfG vom 23.6.2004 NJW 2004, 3551 = BayVBl 2005, 30).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass wesentliches tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/146).
  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 13 S 09.1457

    Flurbereinigungsgericht; Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
    Zur Frage des Verbleibs bzw. des Verlusts der Kleinstflächenberechnungen hat der Vorsitzende des Spruchausschusses in seiner dienstlichen Äußerung vom 9. Juni 2009 (Anlage im Verfahren Az. 13 S 09.1457) ausgeführt, dass die Antragstellerin für ihre Einlageflurstücke Kleinstflächenberechnungen in Form von Auflistungen nach Größe und Wert der jeweiligen Teilfläche erhalten habe.
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